Über Supermärkte, den Schneideautomaten und warmes Brot – Teil 2

Zur Erinnerung: Ich nutze gelegentlich den Brotschneideautomaten im Supermarkt. Dort darf ich aber kein warmes Brot einlegen. Und damit beginnt das Problem.
Es gibt für mich nur eine Möglichkeit die Temperatur des Brotes in Erfahrung zu bringen: Ich fasse es an. Dann greift aber sofort eine andere Regel: „Berührte Ware verpflichtet zum Kauf.“
Ist das Brot warm, stehe ich also vor einem Dilemma.
Ich sehe in dieser Situation nur zwei Handlungsmöglichkeiten.
Möglichkeit 1: Mit dem warmen Brot eine Stunde durch den Supermarkt laufen, bis es abgekühlt ist.
Möglichkeit 2: Den warmes-Brot-ist-verboten-Hinweis auf dem Automaten ignorieren.
Ich gestehe, manchmal bin ich ein Ignorant.
Hier geht es zum ersten Teil: Über Supermärkte, den Schneideautomaten und warmes Brot – Teil 1
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