Der §1 der Straßenverkehrsordnung

Dieser Text stammt von 100WÖRTER-Leser Johannes. Er absolviert gerade eine Ausbildung zum Fahrlehrer und kennt sich bestens mit allen Themen rund ums Autofahren und die Straßenverkehrsordnung aus (so hat er zum Beispiel bereits den Artikel über die Kaskoversicherung geschrieben). Dennoch gilt natürlich, dass dieser Text keine rechtsgültige Darstellung ist, sondern euch einen Überblick zum Thema geben soll.
Alle Verkehrsteilnehmer sollten den §1 der StVO kennen und befolgen. Aber was steckt dahinter?
Im Paragrafen 1StVO steht unter anderem der Vertrauensgrundsatz. Dieser besagt:
„Der Fahrzeugführer muss nur mit solchen Fehlern anderer rechnen, die bei verständiger Würdigung als möglich zu erachten sind.“
Der Fahrzeugführer darf sich also auf ein vorschriftsmäßiges Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer verlassen. Grundvoraussetzung dafür ist, dass man sich nicht verkehrswidrig verhält.
Außerdem gilt er nicht
- wenn sich andere Verkehrsteilnehmer erkennbar verkehrswidrig verhalten
- in unklaren Verkehrslagen
- gegenüber Verkehrsverstößen, die so häufig auftreten, dass man nicht auf ihr Unterbleiben vertrauen darf
- gegenüber verkehrsunsicheren Personen:
- Kinder
- ältere Menschen
- Behinderte
- Betrunkenen
- Gebrechlichen
- usw.