Zählt die Raucherpause zur Arbeitszeit?

Rauchen am Arbeitsplatz ist mittlerweile verboten. Gründe gibt es mehrere: Schutz der Mitarbeitergesundheit, Brandgefährdung und hygienische Aspekte. Angestellte müssen deshalb den Arbeitsplatz verlassen, wenn sie rauchen wollen.

Doch gehört die Raucherpause zur Arbeitszeit?

Eindeutige Antwort: Die Raucherpause gehört nicht zur Arbeitszeit und muss nachgearbeitet werden. Ausnahmen sind aber möglich, wenn es entsprechende innerbetriebliche Regelungen gibt.

Doch die Gesetzgebung geht noch weiter: Rauchen während der Arbeit gilt als Privatsache. Darum kann der Angestellte bei Unfällen nicht die Versicherung der Firma in Anspruch nehmen.

Außerdem: Wer die Raucherpause mehrfach nicht nacharbeitet, kann fristlos entlassen werden. Dann lieber doch erst gar nicht rauchen …


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Sebastian

Ich bin der Mensch hinter 100WÖRTER. Beruflich mache ich ein bisschen was mit Schreiben, ein bisschen was mit Internet und ein bisschen was mit Organisation. Und irgendwann hatte ich keine Lust mehr auf lange Texte im Internet. Deshalb habe ich 100WÖRTER gegründet und schreibe kurze Texte.

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2 Antworten

  1. Tabea sagt:

    Also das finde ich ja schon irgendwie gut – solchen gesundheitsschädlichen Blödsinn braucht man ja als Arbeitgeber nicht unterstützen.

    Liebe Grüße

    • Peter Wort sagt:

      Ich finde es auch gut, wenn man nicht dafür bestraft wird, Nichtraucher zu sein: Früher war es oft so, dass Raucher ihre Raucherpause machen durften, Nichtraucher aber weiter arbeiten mussten, weil sie ja keine Raucherpause brauchen … Da finde ich es fairer, wenn Raucher die Zeit ihrer Raucherpause nacharbeiten :)

      Liebe Grüße

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