Zählt die Raucherpause zur Arbeitszeit?

Rauchen am Arbeitsplatz ist mittlerweile verboten. Gründe gibt es mehrere: Schutz der Mitarbeitergesundheit, Brandgefährdung und hygienische Aspekte. Angestellte müssen deshalb den Arbeitsplatz verlassen, wenn sie rauchen wollen.
Doch gehört die Raucherpause zur Arbeitszeit?
Eindeutige Antwort: Die Raucherpause gehört nicht zur Arbeitszeit und muss nachgearbeitet werden. Ausnahmen sind aber möglich, wenn es entsprechende innerbetriebliche Regelungen gibt.
Doch die Gesetzgebung geht noch weiter: Rauchen während der Arbeit gilt als Privatsache. Darum kann der Angestellte bei Unfällen nicht die Versicherung der Firma in Anspruch nehmen.
Außerdem: Wer die Raucherpause mehrfach nicht nacharbeitet, kann fristlos entlassen werden. Dann lieber doch erst gar nicht rauchen …
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Also das finde ich ja schon irgendwie gut – solchen gesundheitsschädlichen Blödsinn braucht man ja als Arbeitgeber nicht unterstützen.
Liebe Grüße
Ich finde es auch gut, wenn man nicht dafür bestraft wird, Nichtraucher zu sein: Früher war es oft so, dass Raucher ihre Raucherpause machen durften, Nichtraucher aber weiter arbeiten mussten, weil sie ja keine Raucherpause brauchen … Da finde ich es fairer, wenn Raucher die Zeit ihrer Raucherpause nacharbeiten :)
Liebe Grüße