Licht am Fahrrad: Auch im Hellen Pflicht?

Eine Fahrradfahrerin, die mit ihrem Fahrrad einen Feldweg entlangfährt. Symbolbild für "Licht am Fahrrad: Auch im Hellen Pflicht?"

Hinweis: Der Artikel erschien im Mai 2017. Womöglich gelten zumindest teilweise andere Regeln.


Im Dunkeln muss natürlich Licht ans Fahrrad. Doch wie ist das tagsüber: Darf ein Fahrradfahrer im Hellen ohne Licht fahren?

Antwort:

Bei guten Sichtverhältnissen müssen die Lampen nicht unbedingt am Fahrrad angebracht sein. Der Fahrer muss aber zugelassene Lampen dabei haben, um sie bei Bedarf schnell hinzufügen zu können.

Zur regelkonformen Beleuchtung zählen aber auch noch die Reflektoren, etwa an den Speichen und Pedalen. Diese müssen stets am Fahrrad sein.

Eine Sonderregelung gilt für Rennräder und Mountainbikes mit einem Gewicht von unter 11kg: Sie benötigen die Reflektoren nicht.

Insgesamt gar nicht so unkompliziert. Also besser immer Licht dabei haben …


PS: Wenn du ohne regelkonformes Licht am Fahrrad erwischt wirst bzw. keine Lampen zum schnellen Anstecken dabei hast, droht dir ein Bußgeld. Je nachdem ob du jemanden gefährdest oder einen Unfall baust, musst du bis zu 35 Euro zahlen.

PPS: Wie immer bei rechtlichen Texten auf 100WÖRTER gilt auch diesmal, dass die Ausführungen keine Rechtsberatung oder dergleichen darstellen, sondern lediglich Hinweise sind.

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Sebastian

Ich bin der Mensch hinter 100WÖRTER. Beruflich mache ich ein bisschen was mit Schreiben, ein bisschen was mit Internet und ein bisschen was mit Organisation. Und irgendwann hatte ich keine Lust mehr auf lange Texte im Internet. Deshalb habe ich 100WÖRTER gegründet und schreibe kurze Texte.

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