Besitz und Eigentum – Das ist der Unterschied

Nahaufnahme eines Richterhammers. Symbolbild für die Erklärung des Unterschieds von Eigentum und Besitz.

Wir benutzen „Besitz“ und „Eigentum“ oft gleichbedeutend. Doch für Juristen ist das verschieden. So kann man das vereinfacht beschreiben:

  • Eigentum: Dir gehört eine Sache. Du darfst damit zumindest theoretisch tun, was du möchtest.
  • Besitz: So richtig gehört dir die Sache nicht. Du darfst damit dennoch in der Praxis das tun, was du möchtest (im festgelegten Rahmen).

Beispiel:

  • Du bist Eigentümer eines Hauses.
  • Du kannst damit machen, was du möchtest.
  • Du vermietest das Haus.
  • Der Mieter ist dann der Besitzer. Er kann mit dem Haus machen, was er möchte (im vertraglich festgelegtem Rahmen).
  • Du darfst damit jetzt nicht mehr alles machen.

Wenn du den Unterschied von „Besitz“ und „Eigentum“ ausführlicher und juristisch korrekter beschrieben haben möchtest, findest du hier weitere Ausführungen:

Sebastian

Ich bin der Mensch hinter 100WÖRTER. Beruflich mache ich ein bisschen was mit Schreiben, ein bisschen was mit Internet und ein bisschen was mit Organisation. Und irgendwann hatte ich keine Lust mehr auf lange Texte im Internet. Deshalb habe ich 100WÖRTER gegründet und schreibe kurze Texte.

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