Ausfahrt aus der Spielstraße: Gilt rechts vor links?

Zunächst einmal: „Spielstraße“ ist eigentlich nicht der richtige Begriff. Offiziell heißt die Zone „Verkehrsberuhigter Bereich“.
Nun aber zur Frage: Wenn ich aus einer Spielstraße kommend auf eine normale Straße abbiege, muss mir ein von links kommender Fahrer Vorfahrt gewähren? Oder anders ausgedrückt: Gilt hier rechts vor links?“
Die Antwort: Nein!
Selbst wenn kein Schild „Vorfahrt gewähren“ vorhanden ist, muss der Fahrer warten, der aus der Spielstraße kommt. Das gilt sogar dann, wenn zwischen offiziellem Ende der Spielstraße und der eigentlichen Straße noch 30 Meter zurückzulegen sind.
Die Spielstraße gilt in diesem Fall wie die Ausfahrt von einem Grundstück.
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